Frischer Wind an der Gesetz & Regel Front
Ab dem 1. Juni gibt es nicht nur Wetter-Neuigkeiten , die euch glücklicher machen. Auch einige Gesetzesänderungen und Regelungen sollen in Kraft treten und gute Laune bereiten.
Ab dem 1. Juni gibt es nicht nur Wetter-Neuigkeiten , die euch glücklicher machen. Auch einige Gesetzesänderungen und Regelungen sollen in Kraft treten und gute Laune bereiten.
Viele von uns kennen es doch: wir haben dringende Termine und in solchen Momenten kommt die Bahn natürlich auch noch zu spät. Um den Groll der Passergiere nun aber ein bisschen entgegen zu wirken, gibt es eine Neuerung! Betroffene haben ab dem 1. Juni ein Anrecht auf Entschädigung bei verspäteten Zügen. Überschreitet der Wartezeitraum eine Stunde, erhält man 25%, über zwei Stunden sogar 50% des Ticketpreises zurück. War die ganze Zeit schon in Papierform möglich, jetzt gibt es aber für Käufer eines Online-Tickets auch ein Online-Formular - einfach auf der Website oder in der App beantragen und sich ein ganz kleines bisschen über die Verspätung freuen.
Ab dem 7. Juni tritt die doch ziemlich umstrittene Urheberrechtsreform in Kraft und soll Betreiber von entsprechenden Plattformen warnen, keine geschützten Bilder oder Videos zu verwenden. Man munkelt, dass es nun einige Upload-Filter geben wird, bisheriges nur bis zu einer bestimmten Größe weiterhin erlaubt sein werden aber trotzdem z.B. das Erstellen von Memes auf der Kippe steht. Auch Content Creator und Plattformen wie YouTube sind nicht gerade happy darüber.
Coronabedingte Probleme und Personalmangel waren wohl Themen, denen sich nahezu jedes Unternehmen stellen musste. Klar, dass das Anbieten von Ausbildungsplätzen bei einigen auch umstritten war. Die Betriebe, die sich nun doch dafür entschieden haben und das Programm vielleicht sogar ausbauen, sollen jetzt belohnt werden. Die Unterstützung mit einer Prämie soll sich sogar an einigen Stellen verdoppeln, sodass 4000€ pro Ausbildungsplatz und 6000€ neuerschaffene Plätze zur Verfügung stehen könnten. Davon betroffen sind Betriebe mit max. 499 Mitarbeitern. Die Auszahlung beginnt, sobald die Probezeit der Azubis vorbei ist.