DELTA RADIO MONEY MATCH
- TEILNAHMEBEDINGUNGEN -
1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von der delta radio GmbH & Co. KG (delta radio) veranstalteten Gewinnspiel „delta radio Money Match“ (Gewinnspiel) erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von delta radio sowie deren Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren und bezüglich aller vorgenannten Personen: deren Angehörige ersten und zweiten Grades, Ehegatten/-innen sowie Lebenspartner/-innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
3. Teilnahmezeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 06. September 2021 um 7 Uhr und endet voraussichtlich am 17. Dezember 2021 um 17:30 Uhr. Es findet nicht an Wochenenden und Feiertagen statt.
delta radio behält sich das Recht vor, den Gewinnspielzeitraum zu verkürzen oder zu verlängern.
4. Gewinnspiel-Modus
Im Programm von delta radio werden die Hörer im unter Punkt 3 genannten Zeitraum aufgerufen nach dem Aufruf der Moderatoren unter der Rufnummer
0431 - 986 986 11* anzurufen.
In der Spielphase werden täglich montags bis freitags um 7:15, 8:15 und 17:15 Uhr pro Spielrunde 100,00€ ausgeschüttet. In jeder Spielrunde nennt der jeweils diensthabende delta radio Moderator im Live-Programm von delta radio ein „Money Match“, d.h. er beschreibt eine konkrete tatsächliche Eigenschaft, die sich auf eine Person (zum Beispiel: „Er/sie war schon mal im Fernsehen“) oder deren Beziehung zu einem Gegenstand (zum Beispiel: „Er/sie ist Eigentümerin eines gelben Autos“). Trifft diese Eigenschaft auf einen Hörer oder eine Hörerin zu (z.B. besitzt er oder sie den genannten Gegenstand („matcht“ es)), ist diese/dieser berechtigt und aufgerufen, an der Spielrunde teilzunehmen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die delta radio Servicenummer 0431 - 986 986 11 (*Der Anruf erfolgt zum Ortstarif. Es können providerabhängig Kosten für den Anruf entstehen.) möglich.
.
5. Gewinn
Es werden während der Spielphase, in der mehrmals täglich Spielrunden stattfinden, 100,00 Euro je Spielrunde verlost.
Der Gewinn ist personengebunden, nicht übertragbar und kann nicht bar ausgezahlt werden. Der Betrag wird innerhalb von vier Wochen nach Feststellung des Gewinners auf ein vom Gewinner bekannt gegebenes Konto in Deutschland überwiesen.
6. Gewinnermittlung, Rechteeinräumung
Unter allen Hörern, die innerhalb 5 Minuten nach dem Aufruf unter der o.g. Telefonnummer anrufen, wird der Kandidat der jeweiligen Spielrunde per Zufallsentscheid ermittelt. Der ausgewählte Kandidat wird anschließend mit dem diensthabenden Moderator verbunden. In dem Gespräch muss der Kandidat plausibel und glaubhaft beschreiben, dass die gesuchte Eigenschaft auf ihn zutrifft. Gelingt es ihm, den Moderator zu überzeugen, spricht ihm dieser vorläufig den Gewinn zu. Der Anspruch auf den Gewinn entsteht erst nach erfolgter Prüfung durch delta radio, dass der vorläufige Gewinner auch tatsächlich teilnahme- und gewinnberechtigt ist (siehe unten). delta radio behält sich vor, das anlässlich des Gewinnspiels zwischen Moderator und Kandidat geführte Gespräch leicht zeitversetzt und auch wiederholt im Programm auszustrahlen.
Damit der vorläufig zugesprochene Gewinn endgültig wird, der Anspruch auf den Gewinn entsteht und der Gewinn ausgezahlt wird, muss der vorläufige Gewinner delta radio innerhalb von fünf (vollen) Werktagen nachweisen, dass er teilnahme- und gewinnberechtigt ist, indem er delta radio ein geeignetes Beweisfoto (als digitale Bilddatei) zu der Eigenschaft übersendet (z.B. dass er bereits im Fernsehen war oder ein gelbes Auto besitzt). Das Beweisfoto kann nur per WhatsApp-Nachricht an 0152- 321 80 100 übermittelt werden. Übersendet der vorläufige Gewinner innerhalb der Frist kein Beweisfoto, oder lässt sich anhand dessen die Richtigkeit der aufgestellten Behauptung, die ausgelobte Eigenschaft treffe auf ihn zu, nicht hinreichend belegen, entsteht der Anspruch auf den Gewinn nicht bzw. verfällt unwiderruflich.
7. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel geht zwingend die Verarbeitung der insoweit erforderlichen personenbezogenen Daten der Teilnehmer auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einher. Wir werden die vom Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, weitere Kontaktdaten, Alter) ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Gewinnspiels nutzen, sofern nicht eine gesonderte Einwilligung des Teilnehmers für weitere Nutzungen vorliegt. Nach Abwicklung der Gewinnspielaktion löschen wir die Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsverpflichtungen oder anschließender redaktioneller Bearbeitung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zu Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist und entsprechend zweckgebunden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Übergabe des Gewinns durch einen Kooperationspartner erfolgt, der den Gewinn zur Verfügung stellt. Ergänzend gelten unsere hier abrufbaren Datenschutzbestimmungen, in der u.a. die Betroffenenrechte des Teilnehmers ausführlich und vollständig beschrieben werden.
8. Berichterstattung
Im Falle eines Gewinnes können im Rahmen unserer redaktionellen Berichterstattung über die Gewinnspielaktion insbesondere Fotos, Film- sowie Tonmitschnitte online und über unser Programm im angemessenen Umfang veröffentlicht und ggf. auch durch andere Medien genutzt werden. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich bereit, nach Beendigung des Gewinnspiels zu Zwecken der Berichterstattung im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stehen.
9. Einwilligungserklärung und Rechteinräumung zur Fotonutzung
Ich willige ein, dass zum Zweck der Berichterstattung und Werbung für den Sender des Gewinnspiels, bei dem ich gewonnen habe, Fotos von mir auf der Website des Senders eingestellt werden (zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt). Es handelt sich dabei um Fotos, die anlässlich meiner Teilnahme am Gewinnspiel oder der Gewinnübergabe von mir gefertigt wurden. Soweit sich aus den Fotos Hinweise auf meine ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille), bezieht sich meine Einwilligung auch auf diese Angaben.
Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der ursprünglichen Website weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Meine Fotos dürfen darüber hinaus im vorgenannten Umfang auch auf den Social-Media-Kanälen des Senders auf Facebook und Instagram veröffentlicht werden. Nach derzeit bekannten Informationen sind Fotos und Daten hier möglicherweise überhaupt nicht mehr löschbar, sondern werden ggf., nur nicht mehr öffentlich gezeigt. Über die interne Nutzung von Fotos und Daten durch das jeweilige Social Network – etwa zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen – gibt es derzeit keine verlässlichen Informationen.
Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann die Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Mein Foto wird dann unverzüglich aus dem Internetangebot und den betroffenen Social Networks entfernt.
Sofern ich auf dem Foto zusammen mit anderen Personen abgebildet bin, muss das Foto nicht entfernt werden. Sondern es genügt, wenn ich auf dem Foto unkenntlich gemacht werde (z.B. durch Verpixelung).
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere ist der Schiedsrichterentscheid, ob die telefonisch vorgebrachten Schilderungen des Kandidaten hinreichend glaubhaft sind, unanfechtbar.
Kiel, im September 2021